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Bootsführerscheine
Der Sportbootführerschein-Binnen unter Motor gilt auf allen Binnenschiffahrtsstraßen und ist zum Führen von Booten mit Motor über 15 PS und unter 15 Meter Länge erforderlich. Der Sportbootführerschein-Binnen unter Segel ist für einige Binnenschiffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg für Segelboote mit mehr als 3 m² Segelfläche vorgeschrieben. Der Sportführerschein-See gilt auf Seeschiffahrtsstraßen zum Führen von Booten mit Motor über 15 PS. Es gibt keine Längenbegrenzung. Der Sportküstenschein (SKS) ist gültig für alle Sportboote, die auf dem Meer (in Küstengewässern) unterwegs sind (12 sm von der Basislinie).
In den Niederlanden benötigen Sie für Boote über 15 Meter und solche, die schneller als 20 km/h fahren können, einen Führerschein. Der „klein vaarbewijs I“ entspricht dem deutschen Sportbootführerschein Binnen, der „klein vaarbewijs II“ dem Sportbootführerschein See.
In Frankreich gelten die Führerscheinbestimmungen des jeweiligen Heimatlandes.
In Kroatien gibt es eine Führerscheinpflicht für alle motorbetriebenen Boote. Für Segelboote über 2,5 Meter wird ebenfalls ein Führerschein benötigt. Ausländische Führerscheine werden anerkannt, es gelten die Auflagen des Heimatlandes.
In Griechenland benötigen Sie für jedes Boot einen Führerschein. Ausländische Führerscheine werden anerkannt, entsprechend der Vorschriften des Heimatlandes.
In Spanien brauchen Sie für Segelboote über 5 Meter Länge und für Motorboote über 4 Meter Länge über 15 PS einen Führerschein. Fährt das Boot unter deutscher oder anderer EU-Flagge, werden die Führerscheine entsprechend der Bedingungen des Heimatlandes anerkannt.
In Italien wird nicht zwischen See- und Binnenschein oder zwischen Motor- und Segelbooten unterschieden. Für Italiener besteht Führerscheinpflicht für Boote über 40,8 PS beziehungsweise für Zweitakter, Außenbord-Viertakter, Innenbord-Viertakter oder Diesel. Für EU-Bürger gelten die Führerscheine entsprechend der Bedingungen des jeweiligen Heimatlandes.
In der Türkei gelten die Führerscheinbestimmungen des jeweiligen Heimatlandes.
Sprechfunklizenz Für führerscheinpflichtige Törns ist eine UKW-Sprechfunklizenz verpflichtend. Bislang reicht es aus, wenn ein Crew-Mitglied (nicht der Bootsführer) den Schein vorweisen kann. Im EU-Ausland gelten die Bestimmungen des Heimatlandes. Bootsführerschein International In der Regel werden die deutschen Bootsführerscheine innerhalb der EU gemäß den deutschen Bestimmungen anerkannt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein International Certificate of Competence (ICC) abzulegen. Charterschein In einigen Regionen dürfen Boote auch ohne Sportbootführerscheine vermietet werden. In diesem Fall stellt der Vermieter einen Charterschein aus für Boote, die maximal 15 Meter lang sind, maximal 12 km/h fahren und nicht mehr als 12 Personen transportieren können. Bei Nacht und unsichtigem Wetter darf mit dem Charterschein nicht gefahren werden. Zur Ausgabe eines Charterscheins ist eine Einweisung von mindestens 3 Stunden erforderlich. Die Einweisung muss durch eine Person erfolgen, die mindestens Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen ist und die das Fahrtgebiet genau kennt. Diese Gewässer dürfen mit dem Charterschein befahren werden:
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